Die vorläufigen Ergebnisse [BIG vor der DITIB!]:

Wahl des Integrationsrates
Wahlberechtigte:Â 27.618 |
Gültige Stimmen:Â 3.067
Wahlbeteiligung:Â 11,2%
Die Wahlbeteiligung spricht Bände!
Der Integrationsrat besteht aus 27 stimmberechtigten Mitgliedern. Zusätzlich entsenden die in Gelsenkirchen tätigen Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Diakonisches Werk und Paritätischer Wohlfahrtsverband) vier beratende Mitglieder ohne Stimmrecht.
Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt zu einem Drittel nach dem für die Ausschüsse geltenden Verfahren aus seiner Mitte, zu zwei Dritteln in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber/in gewählt. Ebenso werden persönliche Vertreter/innen gewählt.
Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder vom Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. Der Rat der Stadt legt darüber hinaus nach Anhörung durch den Integrationsrat ein Arbeitsprogramm des Integrationsrates fest, das jederzeit erweitert werden kann.
Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Der Rat weist darüber hinaus dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe von Richtlinien, die vom Rat der Stadt beschlossen wurden, zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit vergibt.

[...] Auflistung von einzelnen Berichten: Bochum, Castrop-Rauxel, Datteln, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herten, Marl und [...]